AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen Oliver Jünger und seinen Kunden, auch dann, wenn dOliver Jünger nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt.

 

I. Angebot und Vertragsschluß

Angebote sind - einschließlich Lieferzeit und Preisangaben - grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch Oliver Jünger Ist eine Bestellung erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung ist Sache des Bestellers. Die Kosten und Gebühren sind ebenfalls vom Auftragsteller zu tragen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn diese durch Oliver Jünger schriftlich bestätigt werden.

II. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise, Vergütungen und Gebühren verstehen sich in EURO zuzügl. der jeweils geltenden MwSt. Vereinbarte Nebenleistungen und alle von Oliver Jünger vereinbarungsgemäß verauslagten Kosten gehen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zu Lasten des Kunden. Der Kunde trägt Fracht- und Versicherungskosten sowie Kosten für Entsorgung, Um- und Verkaufsverpackung. Bei Neukunden sind 50% des Auftragswertes bei Auftragserteilung fällig, Rest bei Abnahme. Rechnungsbeträge sind, wenn nicht anders angegeben, ohne jeden Abzug binnen 8 Tagen ab Rechnungsstellung auf dem angegebenen Konto eingehend fällig. Oliver Jünger ist in zumutbaren Umfang zur Ausführung und Abrechnung von Teillieferungen und/oder Teilleistungen berechtigt. Die Ablehnung von Schecks behält sich Oliver Jünger ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die geltend gemachte Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten ist. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder wird eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse bekannt, so ist Oliver Jünger berechtigt, nach einer erfolglosen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Noch ausstehende Lieferungen und Leistungen sind nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sämtliche noch ausstehenden Forderungen werden sofort fällig.

III. Liefer- und Leistungsfrist

Liefer- und Leistungstermine sowie Liefer- und Leistungsfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Liefer- und Leistungstermine beginnen mit Vertragsschluß. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist gleichzeitig ein neuer Liefer- und Leistungstermin oder einen neue Liefer- und Leistungsfrist zu vereinbaren. Wegen Liefer- oder Leistungsverzug kann der Kunde dann vom Vertrag zurücktreten bez. einen Vertrag vorzeitig kündigen, wenn eine verbindlich vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten ist und eine dann gestellte, angesichts Art, Umfang, Schwierigkeitsgrad etc. dieser Lieferung oder Leistung angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist. Die Nachfrist beträgt mindestens zwei Wochen. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare außergewöhnliche und unverschuldete Umstände, wie z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen usw. verlängern, auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten, die Liefer- und Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung und/oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, wird Oliver Jünger von der Liefer- und Leistungsverpflichtung frei. Verlängert sich die Liefer- und Leistungsfrist oder wird Oliver Jünger von der Liefer- und/oder Leistungsverpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keinen Schadensersatzanspruch herleiten. Oliver Jünger hat den Kunden von auftretenden Verzögerungen unverzüglich zu benachrichtigen.

IV. Gewährleistung bei Lieferung

Ist ein Liefergegenstand schadhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungpflicht durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert Oliver Jünger nach Wahl, unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum des Gefahrübergangs. Offensichtliche Mängel müssen Oliver Jünger unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durchOliver Jünger bereitzuhalten. Auf Verlangen von Oliver Jünger hat der Kunde den Liefergegenstand mit einer genauen Fehlerbeschreibung und einer Rechnungskopie an Oliver Jünger zurückzusenden. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber Oliver Jünger aus. Bei Versendeten Produkten mit Kurierdiensten oder Speditionen ist im beisein des Lieferanten die Ware auf Beschädigungen zu Prüfen und evt. Beschädigungen auf dem Lieferschein zu vermerken und abzeichnen zu lassen.Sonst besteht gegenüber der Spedition oder des Lieferanten kein Anpruch auf Schadenerstatz. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung wiederholt nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Sollte eine Beanstandung nicht auf einen Fehler des Liefergegenstandes beruhen, dann wirdOliver Jünger eine Aufwandsgebühr für Handling und Tests erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten Arbeitszeit berechnet. Von Oliver Jünger genannte Eigenschaften eines Materials (z.B. Folien, Hartschaum, LED-Modulk...) beziehen sich auf Angaben durch die jeweiligen Hersteller, sind grundsätzlich nur Richtwerte und nicht bindend. Der Kunde hat durch Materialtests selbst zu überprüfen ob das Material für den jeweiligen Einsatz geeignet ist.

V. Ausschluß von Ansprüchen

Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung und/oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Lieferungs- und/oder Leistungsgegenstand. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen und den Verlust von Daten. Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Haftung für Schäden an zu neutralisierenden Objekten wird nicht übernommen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge. Die Fertigung erfolgt nur nach schriftlicher oder mündlicher Freigabe durch den Kunden. Schadensersatzansprüche Dritter bezüglich Inhalt oder Gestaltung eines Objektes (z. B. Abmahnungen, behördliche Genehmigungen,...) gehen grundsätzlich in vollem Umfang zu lasten des Auftraggebers / Kunden.

 

VI. Eigentumsvorbehalt bei Lieferung

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, der Oliver Jünger aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behält sich Oliver Jünger das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von  Oliver Jünger hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist Oliver Jünger berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Weder in der Zurücknahme noch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Oliver Jünger liegt - soweit das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - der Rücktritt vom Vertrag.

VII. Urheberrechte

Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen wie Dateien, Skizzen, usw. sind durch Ihn auf die eventuelle Verletzung von Eigentums- oder Urheberrechten Dritter hin zu überprüfen. Die Nutzung durch Oliver Jünger erfolgt hierbei auf Verantwortung des Auftraggebers. Angebote, Skizzen, Zeichnungen u.s.w. dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Oliver Jünger behält sich die Eigentums- und Urheberrechte vor. Werden Muster, Skizzen oder ähnliches vom Kunden verlangt oder einbehalten, so sind die Kosten hierfür zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wurde.

VIII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Oliver Jünger und dem Kunden gilt deutsches Recht. Der Sitz der Firma Bauwa Werbung Oliver Jünger ist Iserlohn. Iserlohn ist auch ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.